Qualifizierungsfonds für die Land- und Forstwirtschaft (QLF) in Schleswig Holstein e.V.

 

Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze lassen sich nicht verordnen oder politisch herbeizaubern, sondern nur in mühsamen kleinen Schritten nach und nach Markt orientiert erschließen und sichern. Dieses wissen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus eigener Berufserfahrung seit langem. Wettbewerbsfähig heißt dabei auch, das notwendige Wissen auf aktuellem Stand zu halten. Das Schlagwort vom lebenslangen Lernen ist inzwischen längst betriebliche Notwendigkeit geworden.

Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein e. V., der Landesverband der Lohnunternehmen Land- und Forstwirtschaft e. V. sowie die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt haben als Tarifvertragsparteien diesen Punkt aufgegriffen und den Qualifizierungsfonds für die Land- und Forstwirtschaft (QLF) in Schleswig-Holstein e.V. gegründet. Damit soll ein gemeinschaftlicher Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft geleistet werden, gleichermaßen nutzbringend für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

Der rasante Strukturwandel im ländlichen Raum bringt auch für die Arbeitsplätze ständig neue Anforderungen mit sich. In dem Bewusstsein, dass sich die öffentliche Hand auch zunehmend aus der aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes zurückzieht, haben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im ländlichen Raum mit der Gründung des QLF ein Stück eigene Verantwortung für den Arbeitsmarkt übernommen.

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Der Qualifizierungsfonds für die Land- und Fortwirtschaft (QLF) in Schleswig-Holstein e.V. verfolgt das Ziel, wettbewerbsfähige Voll- und Teilzeitarbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft durch Qualifizierung zu erschließen und zu sichern. Daher fördert er Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. 

Voraussetzung ist, dass es sich um eine förderfähige Fortbildungsmaßnahme handelt und der Antragsteller seine sozialpflichtig versicherten Arbeitnehmer beim QLF angemeldet hat. Betriebe, die keine sozialpflichtigen Beschäftigten haben, sind nicht beitragspflichtig beim QLF, können aber auch nicht von einer Förderung durch den QLF profitieren.

Die Förderung ist durch den Arbeitgeber vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Dies gilt für alle zu fördernden Maßnahmen.

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