Qualifizierungsfonds für die Land- und Forstwirtschaft (QLF) in Schleswig-Holstein e. V.
Kuh auf der WeideBaggerlehrgangMotorsägearbeiten im Wald
Wir fördern Fortbildung!

www.qlf-sh.de

ArbeitgeberLuF.SHLandesverband der LohnunternehmerIG Bauen-Agrar-Umwelt

Blättern: Pfeiltasten, Wischen oder Buttons →

Wir fördern …

  • … die Fortbildung in der Land- und Forstwirtschaft.
  • … alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Lohnunternehmen sowie deren Arbeitgeber und deren Familienangehörige, die beim QLF angemeldet sind.
  • … Lehrgänge, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und den Betrieben unmittelbar zugutekommen, aber keine Berufsabschlüsse.

Beispiele

Eigenbestandsbesamung, Motorsägekurse, Office-Kurse, Mähdrescher, T-Führerscheine, Verkehrssicherungskurse, Deutschkurse, Radladerkurse, die zweite überbetriebliche Ausbildung etc.

Alle Infos unter www.qlf-sh.de

Wie hoch wir fördern …

70 %

… Aktuell fördern wir 70 % der Nettolehrgangsgebühr, bei Azubis bis zu 100 %, zum Teil wird eine Pauschale gezahlt. Die konkrete Summe legt der Vorstand des QLF jedes Jahr neu fest. In der Regel sind die Förderungen auf 800 Euro gedeckelt.

Warum wir fördern …

… zum Erhalt und Ausbau zukunftsfähiger Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft.

Wer von unseren Leistungen profitiert

Grundlage des Qualifizierungsfonds ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein gilt, soweit sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben. Diese Betriebe sind verpflichtet, Arbeitnehmer & Azubis beim QLF anzumelden und Beiträge zu zahlen. So profitieren sie von den Leistungen des QLF.

Der monatliche Beitrag …

5,11 €

… beträgt je Arbeitnehmer bzw. Azubi im Monat. Es lohnt sich also.

Was kann ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

  1. Mitarbeiter beim QLF anmeldenSozialversicherungspflichtige Teil- und Vollzeitkräfte, Azubis; Formular „Anmeldung Beschäftigter“
  2. Lehrgang auswählenEine Liste mit Beispielen finden Sie unter www.qlf-sh.de
  3. Zum Lehrgang anmelden
  4. Formlos Förderanfrage stellenvor Beginn des Lehrgangs unter www.qlf-sh.de
  5. LehrgangLehrgang machen
  6. Unterlagen sendenTeilnahmebescheinigung, Rechnung und Auszahlungsanweisung an den QLF
  7. Förderung erhalten
QLF Logo
Grüner Kamp 19-21
24768 Rendsburg
www.qlf-sh.de
Tel.: 0 43 31/12 77-20
Fax: 0 43 31/12 77-65
info@qlf-sh.de

Ihre Ansprechpartnerinnen
Alice Arp (rechts), Birga Katins

Alice Arp und Birga Katins
ArbeitgeberLuF.SHLandesverband der LohnunternehmerIG Bauen-Agrar-Umwelt

Fotos: Pixabay, BVSH; Grafik: BVSH