Förderanfrage
Möchten Sie einen Mitarbeiter (oder sich selbst) bei einem Seminar anmelden und dieses vom QLF fördern lassen? Bitte richten Sie Ihre Förderanfrage per Fax mittels des PDF-Formulars „Förderanfrage“ an uns oder per E-Mail.
Bitte stellen Sie Förderanträge für Fortbildungsmaßnahmen vor Beginn des Seminars. Nachträglich eingegangene Förderanträge können wir leider nicht berücksichtigen.
Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Lohnunternehmens, die beim QLF angemeldet sind und deren Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass geförderte Mitarbeiter mindestens sechs Monate im Betrieb bleiben müssen. Ansonsten wird die Förderung widerrufen.
Der monatliche Beitrag beträgt je Arbeitnehmer 5,11 Euro im Monat. Mitarbeitende Familienangehörige sind beitragsfrei, aber trotzdem förderfähig.
Wir bezuschussen Lehrgänge, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und den Betrieben unmittelbar zugute kommen. Seminare für Berufsabschlüsse fördern wir nicht.
Der Zuschuss wird jedes Jahr vom Vorstand des QLF neu festgelegt.
2025 liegt der Zuschuss bei 70% der Nettolehrgangsgebühr (bei Azubis 100%) und ist auf 800 Euro gedeckelt.
Für einige Lehrgänge zahlen wir eine Pauschale, z. B. für T-Führerscheine. 2025 liegt diese bei 1.000 Euro.
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