Fortbildungen

Welche Lehrgänge kann ich fördern lassen?

Sie entscheiden, an welchen Lehrgängen Sie teilnehmen möchten.
Wir entscheiden dann über eine mögliche Förderung und über die Höhe der Förderung

Sie wissen am besten, was Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb benötigt. Alle Kurse, die landwirtschaftliche Arbeitsplätze sichern oder Neuanstellungen ermöglichen, sind in der Regel förderfähig. Falls Sie unsicher sind, sprechen Sie uns gern an.

Hinweis:

Alle Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft sind für ihre Arbeitnehmer und Auszubildende beitragspflichtig zum Qualifizierungsfonds. Das ergibt sich aus einem Tarifvertrag und der entsprechenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung; beide Unterlagen finden unter der Rubrik Förderung.

Wichtig

Sofern Sie einen Lehrgang besuchen möchten, der in der Beispielübersicht unten nicht aufgeführt ist, nehmen Sie gern vor Kursbeginn mit uns Kontakt auf.

Der Lehrgang muss einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und dem Betrieb unmittelbar zugute kommen.

Führt der Lehrgang zu einem eigenen Berufsabschluss, fördert der QLF diese nicht.